Nutzungsbedingungen

für das

Plakettenmanagementsystem (PMS)

 

 

 

Stand: 12.03.2024

 

 

 

 

Herausgeber:

autoXperts GmbH

(nachfolgende ‘‘AX‘‘)

Frankfurter Straße 200

63263 Neu-Isenburg

AU-Anerkennung HE 2-03-0916-63

 

 

autoXperts GmbH ermöglicht den Partnern, Werkstätten, Autoglasern, Dienstleistern, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern im Rahmen der Zusammenarbeit Zugang zum Shop, Plakettenmanagementsystem, Plakettenermittler, Inhalten, Informationen, Kommunikationskanälen, Wissensaustausch und sonstigen Funktionen über das Plakettenmanagementsystem und darin eingebundene IT-Anwendungen.

 

1.   Begriffe

 

1.1.          Applikationen” sind die verschiedenen in das PMS eingebundenen und über die MP Plattform erreichbaren Anwendungen und IT-Tools.

1.2.          Geschäftspartner” ist jeder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit der autoXperts GmbH, das PMS auf Basis dieser Nutzungsbedingungen nutzen möchte.

1.3.          Nutzer” sind alle natürlichen Personen, die nach den Vorgaben des Geschäftspartners Zugang zum PMS erhalten haben, einschließlich Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Unterbeauftragte.

1.4.          AX” ist die autoXperts GmbH, Frankfurter Straße 200, 63263 Neu-Isenburg.

1.5.          Plattform-Betreiberin” ist die AX.

1.6.          PMS” ist das Plakettenmanagementsystem, bestehend aus dem MP Portal, der MP Plattform und weiteren eingebundenen Applikationen.

1.7.          MP Plattform” ist das zentrale Login und Verwaltungstool, über welches Nutzer­ und Organisationsstammdaten sowie Zugriffsrechte zu den verschiedenen Applikationen verwaltet werden.

1.8.          MP Portal” ist der zentrale Kommunikations- und Informationskanal des PMS, über den ein Informationsaustausch im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen AX, der Landesbehörde, Innungen, aber auch sonstigen Dienstleistern, Lieferanten oder Vertragspartnern stattfindet.

1.9.          MP Administratoren” sind Nutzer, denen durch die Plattform-Betreiberin über die MP Plattform festgelegte Zugriffs- /Administrationsrechte vergeben werden.

1.10.       Vertragspartei” / „Partei” eines auf Basis dieser Nutzungsbedingungen bestehenden Vertragsverhältnisses sind die AX und der Geschäftspartner. 

 

2.   Anwendungsbereich dieser Nutzungsbedingungen, Vertragssprache

 

2.1.          Die Plattform-Betreiberin betreibt die Website und den Zugang zum PMS im Sinne von § 5 TMG, nicht jedoch auch alle über die MP-Plattform verfügbaren weiteren Applikationen bzw. daran angeschlossenen weiteren Websites bzw. Portale. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des MP Portals und der MP Plattform. Die Nutzung der Applikationen kann von der Zustimmung des Nutzers zu weiteren Geschäftsbedingungen abhängig sein.

2.2.          Diese Nutzungsbedingungen gelten unabhängig von den für sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien oder den Nutzern untereinander geltenden Regelungen. Bedingungen des Geschäftspartners, welche von den vorliegenden Nutzungsbedingungen abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Plattform-Betreiberin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2.3.          Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anzeige von Inhalten im PMS in anderer Sprache berührt die Festlegung der Vertragssprache nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Schriftform. 

 

3.  Grundfunktionen des PMS

 

3.1.       Erstellung und Verwaltung von Feinstaubplaketten, Verwaltung der Stammdaten des Geschäftspartners, Aufgeben von Bestellungen aus dem Shop.

3.2.       Zugang zu Informationen abhängig von den zugeteilten Zugriffs- und Administrationsrechten.

3.3.       Direkte Kommunikation über das MP Portal zwischen einzelnen Nutzern sind nicht möglich. Die Plattform-Betreiberin und die PMS Administratoren haben technisch die Möglichkeit, jede Kommunikation zwischen den   Nutzern mitzulesen.

3.4.       Hochladen von Dateien, z.B. Fotos, Videos, Dokumente.

3.5.       Zugang zu Applikationen, ggfs. unter der Voraussetzung der Zustimmung zu separaten Nutzungsbedingungen.

 

4.  Registrierung

 

4.1.       Der Geschäftspartner teilt der Plattform-Betreiberin oder den MP Administratoren mit, welche Nutzer für den Geschäftspartner im PMS aktiv sein sollen und stellt sicher, dass seine Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet sind.

4.2.       Die Nutzung des PMS setzt die Verwendung der jeweils aktuellen Version von in den PMS Endgerätevorgaben nach den beschriebenen Mindestsystemanforderungen voraus. Der Kunde muss über einen Zugriff auf das Internet verfügen (PC, MAC, Handy oder Tablet), um internetbasierte Dienste nutzen zu können, sowie einen kompatiblen Browser.

4.3.       Die Registrierung erfolgt unter www.MeinePlaketten.de > Preise > Auswahl der Mitgliedschaft, das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und bedarf einer Freischaltung durch den MP Administrator. Dieser erhält einen Link zur Aktivierung des Accounts und wird danach durch den MP Administrator freigeschaltet.

4.4.       Ein Anspruch eines Nutzers auf Registrierung besteht nicht.

4.5.       Die Definition und Zuweisung von Zugriffsrechten und Verteilung von Rollen obliegt den jeweils ernannten und zuständigen MP Administratoren.

 

5.  Nutzungsrechte, Freistellung

 

5.1.       Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und ggf. weiterer Vereinbarungen mit der Plattform-Betreiberin gewährt die Plattform-Betreiberin dem Geschäftspartner das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das MP Portal und die MP Plattform für die Zwecke der Geschäftsbeziehung zur AX zu nutzen. Die eingeräumte Lizenz beinhaltet insbesondere nicht das Herunterladen, Kopieren und/oder Verbreiten von Accountinformationen, Dokumenten oder sonstigen im MP Portal abrufbaren Daten, soweit der Geschäftspartner diese nicht zur Durchführung der Geschäftsbeziehung benötigt oder die Plattform-Betreiberin dies ausdrücklich gestattet hat.

5.2.       Der Geschäftspartner räumt der Plattform-Betreiberin das einfache, unterlizenzierbare, entgeltliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von seinen Nutzern in das MP Portal hochgeladenen Inhalten, insbesondere Dokumente und Bilder („Uploads”), zum Zwecke des Betriebes des MP Portals ein und stellt sicher, dass er die dafür erforderlichen Rechte hat.

5.3.       Der Geschäftspartner verpflichtet seine Nutzer zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des von ihm eingestellten Inhalts im MP-Portal und garantiert, dass die Uploads rechtmäßig sind und die Rechte anderer Nutzer oder Dritter nicht verletzen, insbesondere den Regelungen des Kunsturhebergesetzes entsprechen, und in Einklang mit den Nutzungsbedingungen stehen.

5.4.       Der Geschäftspartner stellt die Plattform-Betreiberin bereits jetzt von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber der Plattform-Betreiberin geltend machen, weil Handlungen oder Unterlassungen von Nutzern des Geschäftspartners im MP Portal oder der MP Plattform ihre Rechte verletzten. Der Freistellungsanspruch der Plattform-Betreiberin umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsvertretung. Die Plattform-Betreiberin bleibt berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. 

 

6.  Kosten, Verfügbarkeit des PMS, Wartungsarbeiten

 

6.1.       Die Plattform-Betreiberin stellt dem Geschäftspartner die Verwendung des MP Portals und der MP Plattform, insbesondere die technische Infrastruktur, entgeltlich zur Verfügung. Sollten im Rahmen der Nutzung des PMS Kosten, z.B. für den erforderlichen Internetzugang, anfallen, hat derjenige die Kosten zu tragen, bei dem sie anfallen.

6.2.       Die Verfügbarkeit und die Funktionsfähigkeit des PMS kann nicht ununterbrochen gewährleistet werden und aufgrund von Umständen außerhalb des Wirkungs- bzw. Machtbereichs der Plattform-Betreiberin, z. B. technische Störungen oder Ausfälle ohne Verschulden der Plattform-Betreiberin, zeitweise nicht verfügbar sein. Wegen solchen äußeren Umständen, ergeben sich keine Ansprüche des Geschäftspartners gegenüber der Plattform-Betreiberin (zur Haftung der Plattform-Betreiberin im Einzelnen unter Ziffer 11).

6.3.       Aus Gründen der Geheimhaltung und/oder Betriebssicherheit kann die Plattform-Betreiberin Wartungsarbeiten ohne vorherige Information an den Geschäftspartner durchführen.

 

7.  Pflichten bei der Nutzung des PMS

 

7.1.     Der Geschäftspartner steht dafür ein, dass seine Nutzer bei der Nutzung des PMS äußerst sorgfältig handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internets einhergehenden Risiken berücksichtigen.

7.2.     Der Geschäftspartner steht dafür ein, dass seine Nutzer bei der Nutzung des PMS die im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen übliche Sorgfalt walten lassen, insbesondere, aber nicht abschließend:

7.2.1.  Absicherung der Datenübermittlung an das PMS;

7.2.2.  „Logout” vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes;

7.2.3.  Unterlassen von Maßnahmen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung des PMS oder der zugrundeliegenden Infrastruktur zur Folge haben könnten, z.B. das Einbringen oder die Verwendung von Schadsoftware;

7.2.4.  Geheimhaltung der Zugangsdaten und

7.2.5.  regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der im Account hinterlegten Informationen und Daten zum Nutzer, insbesondere Kontaktdaten wie die E­ Mail-Adresse, sowie selbstständige, unverzügliche Berichtigung von veralteten, unvollständigen, irreführenden oder unrichtigen Angaben.

7.3.       Der Geschäftspartner sorgt dafür, dass seine Nutzer die Plattform-Betreiberin unverzüglich über eine unbefugte Nutzung ihrer Accounts oder eine Sicherheitsverletzung, z. B. per E-Mail an den jeweils zuständigen PMS Administrator informieren.

7.4.       Der Geschäftspartner weist seine Nutzer an, dass sie Anschriften, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des PMS erhalten, ausschließlich für Zwecke der Kommunikation im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen des Geschäftspartners mit der AX nutzen dürfen. 

7.5.       Der Geschäftspartner sorgt dafür, dass seine Nutzer bei der Nutzung des PMS die nachfolgenden Handlungen unterlassen:

7.5.1.  Nutzung von Inhalten des PMS ohne die erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte;

7.5.2.  die Nutzung von Data-Mining, Robotern oder anderen Datenerfassungs- und Extraktions-Programmen;

7.5.3.  die Übertragung und Vernetzung des PMS sowie die Vergabe von Unterlizenzen für oder von faktischen Zugriffen auf das PMS an Dritte, ohne Zustimmung der Plattform-Betreiberin oder der jeweils verantwortlichen Ansprechpartner der Applikationen;

7.5.4.  die Durchführung von Reverse Engineering, De-Kompilierung, Disassemblierung oder die Reproduktion, Kopie oder Duplikation des PMS, insbesondere der dahinterstehenden Software, ohne Zustimmung der Plattform-Betreiberin;

7.5.5.  Verkauf oder Verwendung von Informationen, Unterlagen oder Daten anderer Nutzer oder der Plattform-Betreiberin für andere Zwecke als für die Geschäftsbeziehungen des Geschäftspartners mit der AX;

7.5.6.  Handlungen für gesperrte bzw. von der Nutzung ausgeschlossene Nutzer, wenn der Ausschluss bzw. die Sperrung bekannt ist oder grob fahrlässig unbekannt geblieben ist;

7.5.7.  Begehung von Straftaten oder unangemessenen oder sittenwidrigen Handlungen.

7.6.       Der Geschäftspartner steht dafür ein, dass seine Nutzer bei der Nutzung des PMS den Plakettengenerator zum Ermitteln der Schadstoffgruppe benutzen, dazu gehören:

7.6.1.  Unter Plakette erstellen muss zunächst das Ausgabedatum der Plakette und bestimmte Felder laut Anweisung sowie Unterweisung vom Fahrzeugschein oder der ausländischen Zulassung übernommen werden wie z.B. Amtl. Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Fahrzeugart, Zulassung, Antriebsart, Siegel-Nummer, Emissionsschlüsselnummer und das Uploaden des Fahrzeugscheins (Name und Adressfeld kann geschwärzt werden, diese werden nicht benötigt) anschließend Speichern drücken;

7.6.2.  Nachdem Speicher ist ein Nachweis per Bild von der Feinstaubplakette unter Meine Plaketten > Details > Nachweis hochladen, zu erbringen. Das Kennzeichen muss auf der Plakette nicht entfernbar aufgebracht werden;

7.6.3.  Sollte eine Plakette fehlerhaft oder falsch bedruckt sein, so muss für diese ebenfalls ein Nachweis erbracht werden. Die Plakette ist durch die Mitte durchzuschneiden und anschließend das Bild unter Meine Plaketten > Details > Nachweis hochzuladen. Anschließend kann die Plakette entsorgt werden, die Plakette ist automatisch durch den Nachweis ausgebucht und die Siegelnummer als ausgebucht festgeschrieben;

7.6.4.  Alle eingegebenen Angaben können unter Meine Plaketten > Details nochmals kontrolliert werden. Sollten fehlerhaften Angaben vorliegen, so ist der PMS Administrator zum Berichtigen der Daten zu kontaktieren;

7.6.5.  Sollte festgestellt werden, dass keine Nachweise über die Erstellung der Feinstaubplaketten dokumentiert werden oder diese bewusst manipuliert werden, so kann es zu Ausschließung aus dem PMS, MP Portal und MP Plattform kommen. Sollte ein Geschäftspartner ausgeschlossen werden, so sind alle Bestände der Feinstaubplaketten an AX auf Kosten vom Geschäftspartner, ohne Rückerstattung des Kaufpreises, zurückzusenden.  

        Die Einweisung des PMS kann durch den PMS Administrator, sowie durch den Geschäftspartner durchgeführt werden, insofern dem Geschäftspartner alle Funktionen des PMS bekannt sind. 

7.7.       Der Geschäftspartner steht dafür ein, dass seine Nutzer und er selbst keine leichte bis grobe Fahrlässigen Handlungen begehen, die zu Straftaten führen, dazu gehören:

7.7.1.  Ausstellen eine Plakette für eine Fahrzeug was der Schadstoffgruppe nicht entspricht;

7.7.2.  Wer das Entwenden der Feinstaubplaketten ermöglicht oder diese entwendet;

7.7.3.  Wer sich unberechtigten Zugang zum PMS, MP Portal, MP Plattform sowie zu den Feinstaubplaketten erschafft.

 

Das Ausstellen der Feinstaubplakette ist eine Hoheitliche Aufgabe und wird im Namen der AX durchgeführt, Straftat wie o.g. unter Punkt 7 werden zu Anzeige gebracht und können strafrechtlich von AX sowie dritte (Landesbehörde, Kfz-Innungen, HWK, Zulassungsstelle usw.) verfolgt werden. Alle Bußgelder sowie Kosten für das Verfahren werden dem Verursacher auferlegt bzw. von den Behörden direkt verfolgt. Somit werden auch die persönlichen Daten und alle verwalteten Feinstaubplaketten den Behörden zu Verfügung gestellt. 

 

 8.   Maßnahmen bei Verletzungshandlungen

 

8.1.      Die Plattform-Betreiberin ist bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter oder dieser Nutzungsbedingungen durch den Geschäftspartner oder seine Nutzer berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

8.1.1. Verwarnung des Geschäftspartners und/oder eines Nutzers;

8.1.2. Verzögerung oder Ablehnung der Registrierung oder Aktivierung des Accounts bzw. der Rolle;

8.1.3. Löschen von Beiträgen oder Uploads von Nutzern;

8.1.4. Vorübergehende Sperrung oder endgültige Löschung des Accounts oder der Organisation des Geschäftspartners und aller dazu gehörigen Nutzer oder

8.1.5. Einschränkung der Nutzung des PMS durch Nutzer.

8.2.      Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt die Plattform-Betreiberin die berechtigten Interessen des Geschäftspartners und seiner betroffenen Nutzer. Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzeraccounts.

8.3.      Ergreift die Plattform-Betreiberin hinsichtlich eines vom Geschäftspartner und/oder seiner Nutzer verübten Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen keine Maßnahmen, verzichtet die Plattform-Betreiberin damit nicht zugleich auf das Recht, hinsichtlich aktueller, künftiger bzw. ähnlicher Verstöße Maßnahmen zu ergreifen. 

 

9.    Geheimhaltung

 

9.1.      Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Unterlagen, Daten, Informationen oder Angelegenheiten, die im Rahmen der Nutzung des PMS oder dessen Erfüllung eingebracht oder bekannt werden („vertrauliche Informationen“), geheim zu halten.

9.2.      Informationen sind nicht vertraulich, wenn sie

9.2.1. auf andere Weise als durch eine unzulässige Offenlegung der offenbarenden Vertragspartei öffentlich geworden sind;

9.2.2. der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung oder Übertretung einer Vertraulichkeitsvereinbarung bekannt sind oder sich rechtmäßig in ihrem Besitz befinden;

9.2.3. der empfangenden Vertragspartei von einem rechtmäßig über die Informationen verfügenden Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

9.3.      Soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben oder behördlich bzw. gerichtlich bindend angeordnet, darf keine der Vertragsparteien vertrauliche Informationen ohne die vorherige Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei offenlegen und hat diese streng vertraulich zu behandeln. Alle Materialien und Unterlagen mit vertraulichen Informationen bleiben ausschließliches Eigentum der jeweils offenbarenden Vertragspartei oder gegebenenfalls sonstiger Dritter, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.

9.4.      Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Ziffer 9 gelten für die Plattform-Betreiberin nicht gegenüber ihren verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG.

9.5.      Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 9 bleiben auch nach Beendigung der Nutzungsbedingungen unabhängig vom Beendigungsgrund wirksam. Alle ausgetauschten Materialien und Unterlagen mit vertraulichen Informationen sind der offenlegenden Vertragspartei wieder auszuhändigen bzw. zu löschen oder zu vernichten.

9.6.      Andere Vereinbarungen zur Verschwiegenheit zwischen den Vertragsparteien, insbesondere im Rahmen der Geschäftsbeziehungen des Geschäftspartners mit der AX, bleiben unberührt und gehen dieser Ziffer 9 in Bezug auf die konkrete Geschäftsbeziehung vor.

 

10.  Datenschutz

 

10.1.    Im Rahmen der Nutzung des PMS, insbesondere bei der Registrierung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers kommen. Die Plattform-Betreiberin wird die Voraussetzungen für eine Verarbeitung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellen.

10.2.    Die Verarbeitung der Daten erfolgt hinsichtlich Zwecks, Dauer, Art und Umfang in den Grenzen dieser Nutzungsbedingungen. Die Parteien werden stets die Anforderungen der jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben befolgen.

10.3.    Die Parteien werden insbesondere die allgemeinen Grundsätze der DSGVO wie Datenminimierung und Zweckbindung beachten, soweit erforderlich begrenzte Speicherfristen festlegen und einhalten und Daten nur verarbeiten, wenn für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorliegt. Sofern in diesem Zusammenhang die Mitwirkung anderer Parteien notwendig ist, unterstützen diese die jeweilige Partei angemessen.

10.4.    Soweit Konzernrichtlinien und/oder Betriebsvereinbarungen die Voraussetzungen und/oder Einzelheiten der Verarbeitung der Daten regeln, sind diese auch im Rahmen der gemeinsamen Prozesse von den jeweils an solchen Konzernrichtlinien und/oder Betriebsvereinbarungen beteiligten Parteien zu beachten. Bei Bedarf werden die Parteien erforderliche Datenschutzvereinbarungen treffen.

10.5.    Die Parteien werden Daten auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt verarbeiten. Insbesondere werden die Parteien das „Need to Know”-Prinzip berücksichtigen, d.h. eine Partei wird den anderen Parteien nur dann Zugang zu Daten gewähren, wenn dies zur Erfüllung der Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

10.6.    Jede Partei, die Daten selbst oder durch Dritte zur Verfügung stellt oder bearbeitet, hat vor der erstmaligen Bereitstellung (z.B. vor dem Upload von Daten) sicherzustellen, dass die Verarbeitung in Ansehung des jeweiligen Zwecks im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen kann.

10.7.    Sollten einer Partei Umstände bekannt werden, die die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung entfallen lassen, wird diese Partei alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die fortwährende Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicherzustellen. Die Plattform-Betreiberin und – sofern erforderlich – die jeweils andere Partei werden die Partei, der die Umstände zuerst bekannt geworden sind, hierbei angemessen unterstützen.

10.8.    Für die Konformität der an die Plattform-Betreiberin oder andere Nutzer durchgeführten Datenübermittlung mit geltendem Datenschutzrecht ist der Geschäftspartner verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für etwaige Betroffenenrechte unter geltendem Datenschutzrecht. Sofern sich Betroffene mit Ansprüchen an die Plattform­ Betreiberin wenden, wird die Plattform-Betreiberin unter geltendem Datenschutzrecht prüfen, ob eine Verantwortung zum Nachkommen der Betroffenenrechte die Plattform-Betreiberin trifft.

10.9.    Die Plattform-Betreiberin wird Daten nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben an Dritte weitergeben.

10.10.  Darüber hinaus sind die die Datenschutzhinweise der Plattform-Betreiberin im PMS zu beachten.

 

11.  Haftung

 

11.1.    Soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Plattform-Betreiberin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2.    Auf Schadensersatz haftet die Plattform-Betreiberin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform-Betreiberin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

11.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

11.2.2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Plattform-Betreiberin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3.    Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Plattform-Betreiberin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die Plattform-Betreiberin einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.

 

12.  Änderungen des PMS sowie dessen Nutzungsbedingungen

 

12.1.    Die Plattform-Betreiberin behält sich vor, das PMS jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich der Anpassung von Funktionalitäten, vorausgesetzt, dass das PMS die in Ziffer 3 genannten Grundfunktionalitäten ihrem Wesen nach beibehält und vorgenommene Änderungen für Geschäftspartner und ihre Nutzer zumutbar sind. Zu Änderungen des PMS ist die Plattform-Betreiberin allerdings nicht verpflichtet.

12.2.    Die Plattform-Betreiberin behält sich außerdem vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Die Plattform-Betreiberin wird den Geschäftspartner über die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen unverzüglich, in der Regel einen Monat im Voraus, in Textform (z.B. per E-Mail oder per im PMS angezeigter Nachricht) benachrichtigen.
Die Änderungen an den Nutzungsbedingungen treten zu dem in dieser Benachrichtigung genannten Zeitpunkt in Kraft, wenn der Geschäftspartner den Änderungen zugestimmt hat, z.B. per Click-Consent im PMS. Als Zustimmung gilt auch die fortgesetzte Inanspruchnahme des PMS nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, wenn der Geschäftspartner den Änderungen bis zu deren Inkrafttreten nicht widersprochen hat, nachdem er in der Benachrichtigung über die Änderungen auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hingewiesen worden ist.

12.3.    Wirkt sich eine Änderung des PMS nach Ziffer 12.1. oder der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 12.2. zu Lasten des Geschäftspartners aus, steht dem Geschäftspartner frei, sein Kündigungsrecht gemäß Ziffer 13.1. auszuüben.

 

13.  Vertragsdauer, Kündigung

 

13.1.   Der Vertrag beginnt mit der Wahl einer der folgenden Mitgliedschaften und ist auf die jeweilige Vertragslaufzeit begrenzt:
Basic: 24 Monate
Professional: 24 Monate
Premium: 36 Monate

                Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit endet die Mitgliedschaft automatisch, es sei denn, der Kunde hat in seinem Account die Option zur automatischen Verlängerung aktiviert.

    13.2.   Kündigungen müssen in Schrift- oder Textform erfolgen (z.B. per E-Mail an administrator@meineplaketten.de). Bei aktivierter automatischer Verlängerung muss die Kündigung mindestens drei Monate vor dem Ablauf der                  aktuellen Vertragsperiode erfolgen.

13.3.  Unbeschadet Ziffer 8 erfolgt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Kündigung (Beendigung) die Sperrung der Nutzeraccounts sämtlicher Nutzer des Geschäftspartners. Die Kündigung oder die Beendigung des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags auf Basis dieser Nutzungsbedingungen berührt nicht die Geschäftsbeziehungen des Geschäftspartners zu der AX.

13.4.  Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbedingungen, wie z.B. Missbrauch der Dienstleistung oder Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, die noch ausstehende Gesamtsumme der Mitgliedschaft unverzüglich zu begleichen.

     13.5. Sollte ein Rahmen-Liefervertrag bestehen, gelten die darin vereinbarten Bedingungen zusätzlich zu den oben genannten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.

 

14.  Sonstige Bestimmungen

 

14.1.    Die Plattform-Betreiberin darf sich zur Leistungserbringung jederzeit und im beliebigen Umfang Dritter bedienen.

14.2.    Die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschäftspartner und der Plattform-Betreiberin unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3.    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen mit der Plattform-Betreiberin ist Offenbach am Main. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

14.4.    Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Schrift­ oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses selbst.

14.5.    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleiben die übrigen Nutzungsbedingungen dennoch wirksam. Es ist den Vertragsparteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die ausdrückliche Absicht der Vertragsparteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.