Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms
Fassung 1.0 vom 28.09.2026
1. Teilnahme am Empfehlungsprogramm
MeinePlaketten.de, betrieben von autoXperts GmbH, Frankfurter Straße 200, 63263 Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 51239) (im Folgenden „wir“), belohnt Kundinnen und Kunden, die neue Kunden an uns vermitteln („Werber“). Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Teilnehmen können volljährige Personen mit einem Kundenkonto bei uns. Die Teilnahme wird im Kundenkonto beantragt. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Empfehlungsprogramm besteht nicht.
Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald wir die Aufnahme des Werbers in das Empfehlungsprogramm bestätigen.
2. Empfehlungslink und Zuordnung
Nach der Aufnahme erhält der Werber einen persönlichen Empfehlungslink (meineplaketten.de/ref/…).
Ruft eine Person diesen Link auf und bestellt sie innerhalb von 90 Tagen erstmals bei uns, kann die Bestellung dem Werber zugeordnet werden. Voraussetzung ist, dass die für die Zuordnung erforderlichen technischen Informationen vorhanden sind und – soweit gesetzlich erforderlich – die hierfür notwendige Einwilligung erteilt wurde. Werden Cookies oder vergleichbare Zuordnungsinformationen abgelehnt, gelöscht oder blockiert, kann eine Zuordnung unter Umständen nicht erfolgen.
Klickt eine Person vor ihrer ersten Bestellung auf Empfehlungslinks mehrerer Werber, ist für die Zuordnung der zuletzt vor der Bestellung verwendete gültige Empfehlungslink maßgeblich.
Ein Kunde, der bereits vor Nutzung eines Empfehlungslinks bei uns bestellt hat, gilt nicht als geworbener Neukunde.
Nach der erstmaligen erfolgreichen Zuordnung bleibt der Kunde diesem Werber zugeordnet. Eine spätere Zuordnung zu einem anderen Werber ist ausgeschlossen.
Eine Selbstwerbung ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Bestellungen über eigene weitere Kundenkonten, andere E-Mail-Adressen oder sonstige Gestaltungen, bei denen Werber und geworbener Kunde wirtschaftlich oder tatsächlich dieselbe Person sind. Hierfür entstehen keine Provisionen; bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Provisionen können zurückgebucht beziehungsweise mit künftigen Ansprüchen verrechnet werden.
3. Provision
Für jede provisionsfähige, bezahlte Bestellung eines dem Werber zugeordneten Kunden erhält der Werber die in seinem Kundenkonto angezeigte Provision.
Maßgeblich ist der Provisionssatz, der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung im Kundenkonto des Werbers ausgewiesen ist.
Bemessungsgrundlage ist der Warenwert ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten nach Abzug von Rabatten und Gutscheinen.
Wir können den Provisionssatz für zukünftige Bestellungen ändern. Änderungen teilen wir dem Werber per E-Mail oder im Kundenkonto mit. Für bereits aufgegebene Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung maßgebliche Provisionssatz.
Die Provision wird frühestens 14 Tage nach Zustellung der Bestellung verfügbar. Bei digitalen Produkten beginnt diese Frist mit dem Zahlungseingang.
Wird eine Bestellung ganz oder teilweise storniert, rückabgewickelt, erstattet oder zurückgesendet oder wird die Zahlung nachträglich rückgängig gemacht, entfällt die darauf entfallende Provision ganz oder anteilig. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Provisionen können entsprechend korrigiert, mit bestehenden oder zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet oder zurückgefordert werden.
4. Auszahlung
Verfügbare Provisionen werden gesammelt und ab einem Betrag von 25,00 € ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als Guthaben in Form eines Gutscheincodes für unseren Shop. Eine Auszahlung in Geld ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Gutscheine aus Provisionen sind zeitlich unbefristet einlösbar und nicht gegen Bargeld einlösbar. Wird ein Gutscheincode an eine andere Person weitergegeben, kann diese Person das damit verbundene Guthaben verwenden.
Bei Beendigung der Teilnahme erfolgt nach Abschluss noch offener Bestellungen eine Schlussabrechnung. Verfügbare Provisionen werden dabei auch dann ausgezahlt, wenn der Betrag von 25,00 € nicht erreicht ist.
5. Abrechnung und Steuern
Soweit der Werber Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist, vereinbaren die Parteien, dass wir über die vom Werber erbrachten Vermittlungsleistungen im Wege der Gutschrift gemäß § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG abrechnen.
Unternehmer teilen uns die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben mit und informieren uns insbesondere darüber, ob sie die Kleinunternehmerregelung anwenden oder zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt beziehungsweise verpflichtet sind.
Soweit Umsatzsteuer auf die Provision anfällt und von uns in der Gutschrift ausgewiesen wird, ist sie in dem vereinbarten Provisionsbetrag bereits enthalten.
Widerspricht der Werber einer ihm erteilten umsatzsteuerlichen Gutschrift, verliert diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ihre Wirkung als Rechnung. Die weitere Abrechnung wird anschließend nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.
Bei Werbern, die nicht als Unternehmer handeln, erfolgt keine Abrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis.
Provisionen können beim Werber steuerpflichtige Einnahmen darstellen. Bei gelegentlichen Vermittlungen kann insbesondere § 22 Nr. 3 EStG einschlägig sein; danach sind entsprechende Einkünfte unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr weniger als 256 € betragen.
Je nach Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit kann eine andere steuerliche oder gewerberechtliche Einordnung gelten. Der Werber ist selbst dafür verantwortlich, seine steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und uns seine für die Abrechnung maßgeblichen steuerlichen Verhältnisse zutreffend mitzuteilen.
6. Regeln für die Werbung
Der Werber verpflichtet sich zu fairer und wahrheitsgemäßer Werbung.
Unzulässig sind insbesondere unerwünschte Werbe-E-Mails, Nachrichten oder Telefonanrufe (Spam), irreführende oder falsche Angaben insbesondere zu Preisen, Eigenschaften, Gültigkeit oder Zulassung unserer Produkte, bezahlte Suchmaschinenwerbung unter Verwendung unserer Marke „MeinePlaketten“ oder verwechslungsfähiger Bezeichnungen sowie das unmittelbare oder mittelbare Weitergeben der Provision oder eines Teils davon an geworbene Kunden.
Empfehlungslinks müssen dort, wo dies gesetzlich erforderlich ist, eindeutig als Werbung beziehungsweise Affiliate-Link kenntlich gemacht werden. Die Kennzeichnung muss für den Nutzer leicht erkennbar sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung beziehungsweise dem Empfehlungslink erfolgen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können wir die Teilnahme am Empfehlungsprogramm mit sofortiger Wirkung beenden. Provisionen, die aus unzulässigen Werbemaßnahmen oder sonstigem Missbrauch entstanden sind, können storniert oder zurückgebucht werden.
7. Beendigung der Teilnahme
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Der Werber kann die Teilnahme insbesondere per E-Mail an support@meineplaketten.de beenden.
Mit Wirksamwerden der Beendigung entstehen grundsätzlich keine neuen Provisionsansprüche mehr.
Provisionen aus Bestellungen, die vor Wirksamwerden der Beendigung bereits aufgegeben wurden und die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, bleiben bestehen. Nach Abschluss noch offener Bestellungen erfolgt die Schlussabrechnung gemäß Abschnitt 4.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Datenschutz
Zur Durchführung des Empfehlungsprogramms verarbeiten wir insbesondere die Zuordnung geworbener Kunden zum jeweiligen Werber, die daraus entstehenden Provisionen sowie Informationen über die Anmeldung, die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und deren Nachweis. Hierzu können insbesondere Name, Datum und Zeitpunkt der Zustimmung, IP-Adresse sowie technische Browserinformationen verarbeitet werden.
Der Werber erhält zu geworbenen Kunden ausschließlich Informationen über die Anzahl der zugeordneten Kunden beziehungsweise Bestellungen und die daraus entstandenen Provisionen. Namen, Kontaktdaten oder konkrete Bestellinhalte geworbener Kunden werden dem Werber nicht offengelegt.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Rechtsgrundlagen und Dauer der Datenverarbeitung sowie über eingesetzte Cookies oder vergleichbare Technologien ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen auf unserer Website.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Änderungen dieser Teilnahmebedingungen teilen wir dem Werber mit. Für bestehende Teilnehmer werden geänderte Bedingungen erst wirksam, wenn der Werber der neuen Fassung im Kundenkonto oder auf einem anderen von uns hierfür bereitgestellten Weg ausdrücklich zustimmt.
Stimmt der Werber einer neuen Fassung nicht zu, gelten für ihn grundsätzlich die bisher vereinbarten Teilnahmebedingungen fort. Das Recht beider Seiten zur Beendigung der Teilnahme nach Abschnitt 7 bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.