Umweltzone Mönchengladbach –
ohne grüne Plakette 100 € Bußgeld.
Seit 2013 dürfen in die Umweltzone Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren.
Eine Plakette für Mönchengladbach und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Erforderliche Plakette
Grün (Schadstoffgruppe 4)
Bußgeld ohne Plakette
100 €
Umweltzone seit
2013
Bundesland
Umweltzone Mönchengladbach: Regeln und Umgebung
Mönchengladbach ist eine Großstadt am Niederrhein. Das Bußgeld für Fahrten ohne grüne Plakette liegt in Mönchengladbach bei 100 € – genau wie in Neuss; die Regel gilt seit 13 Jahren.
Die nächsten weiteren Umweltzonen liegen in Neuss (ca. 17 km), Krefeld (ca. 20 km) und Düsseldorf (ca. 24 km). Weitere Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel in Duisburg, Langenfeld (Rheinland) und Mülheim an der Ruhr.
Kontrolliert wird ohne Vorankündigung, in Neuss genauso wie anderswo; die Plakette gehört gut lesbar an die Innenseite der Windschutzscheibe.
Wichtige Hinweise
- Nur grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt
- Gültig für alle Fahrzeugtypen*
- 24/7 Kontrollen durch die Polizei
- 100 € Bußgeld bei Verstoß
Weitere Umweltzonen in der Nähe von Mönchengladbach
Einfahrt nur mit grüner Plakette · Entfernung per Luftlinie ab Mönchengladbach
Häufige Fragen zu Mönchengladbach
Welche Umweltplakette brauche ich für Mönchengladbach – und gilt sie auch in Neuss?
In der Umweltzone Mönchengladbach dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren – dieselbe Plakette gilt auch in Neuss.
Wie hoch ist das Bußgeld in der Umweltzone Mönchengladbach?
Wer ohne gültige grüne Plakette in der Umweltzone Mönchengladbach fährt, muss wie in Krefeld mit 100 € Bußgeld rechnen.
Grüne Plakette für Mönchengladbach bestellen
Eine Plakette für Mönchengladbach, Neuss und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Versand innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben, Zustellung in Deutschland meist 1–3 Werktage.
*Ausgenommen sind u. a. Motorräder sowie bestimmte Sonder- und Oldtimerfahrzeuge (Anhang 3 der 35. BImSchV).