Umweltzone Offenbach am Main –
ohne grüne Plakette 100 € Bußgeld.
Seit 2015 dürfen in die Umweltzone Offenbach am Main in Hessen nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren.
Eine Plakette für Offenbach am Main und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Erforderliche Plakette
Grün (Schadstoffgruppe 4)
Bußgeld ohne Plakette
100 €
Umweltzone seit
2015
Bundesland
Umweltzone Offenbach am Main: Regeln und Umgebung
Bekannt ist Offenbach am Main auch als „Lederstadt“. Offenbach am Main liegt am Main. Fehlt die Plakette, droht in Offenbach am Main ein Bußgeld von 100 € – genau wie in Frankfurt am Main; die Regel gilt seit 11 Jahren.
Die nächsten weiteren Umweltzonen liegen in Frankfurt am Main (ca. 7 km), Darmstadt (ca. 26 km) und Wiesbaden (ca. 38 km). Weitere Umweltzonen in Hessen gibt es zum Beispiel in Limburg an der Lahn und Marburg.
Für die Plakette nach Frankfurt am Main genügt ein Foto oder Scan des Fahrzeugscheins – ein Werkstatttermin ist nicht nötig.
Wichtige Hinweise
- Nur grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt
- Gültig für alle Fahrzeugtypen*
- 24/7 Kontrollen durch die Polizei
- 100 € Bußgeld bei Verstoß
Weitere Umweltzonen in der Nähe von Offenbach am Main
Einfahrt nur mit grüner Plakette · Entfernung per Luftlinie ab Offenbach am Main
Häufige Fragen zu Offenbach am Main
Welche Umweltplakette brauche ich für Offenbach am Main – und gilt sie auch in Frankfurt am Main?
In der Umweltzone Offenbach am Main dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren – dieselbe Plakette gilt auch in Frankfurt am Main.
Wie hoch ist das Bußgeld in der Umweltzone Offenbach am Main?
Wer ohne gültige grüne Plakette in der Umweltzone Offenbach am Main fährt, muss wie in Darmstadt mit 100 € Bußgeld rechnen.
Grüne Plakette für Offenbach am Main bestellen
Eine Plakette für Offenbach am Main, Frankfurt am Main und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Versand innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Angaben, Zustellung in Deutschland meist 1–3 Werktage.
*Ausgenommen sind u. a. Motorräder sowie bestimmte Sonder- und Oldtimerfahrzeuge (Anhang 3 der 35. BImSchV).