Umweltzone Asperg –
ohne grüne Plakette 100 € Bußgeld.
Asperg gehört zur Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung, die in ihrer heutigen Form seit 2013 besteht – einfahren dürfen dort nur Fahrzeuge mit grüner Plakette.
Eine Plakette für Asperg und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Erforderliche Plakette
Grün (Schadstoffgruppe 4)
Bußgeld ohne Plakette
100 €
Gemeinsame Zone
Ludwigsburg und Umgebung
Bundesland
Das gilt in der Umweltzone Asperg
Fehlt die Plakette, droht in Asperg ein Bußgeld von 100 € – genau wie in Tamm.
Zur selben Zone gehören die Nachbarorte Tamm, Möglingen, Markgröningen, Ludwigsburg und weitere – wer zwischen ihnen pendelt, bleibt durchgehend in der Umweltzone.
Auch rund um Asperg gilt die Plakette: etwa in Stuttgart (ca. 15 km), Pforzheim (ca. 32 km) und Darmstadt (ca. 113 km).
Nach einem Kennzeichenwechsel braucht das Fahrzeug eine neue Plakette – auch für Fahrten nach Tamm.
Wichtige Hinweise
- Nur grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt
- Gültig für alle Fahrzeugtypen*
- 24/7 Kontrollen durch die Polizei
- 100 € Bußgeld bei Verstoß
Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung
Diese Orte gehören zur selben Umweltzone wie Asperg:
Weitere Umweltzonen in der Nähe von Asperg
Einfahrt nur mit grüner Plakette · Entfernung per Luftlinie ab Asperg
Häufige Fragen zu Asperg
Gilt in der Umweltzone Asperg dieselbe Plakette wie in Tamm?
In der Umweltzone Asperg dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren – dieselbe Plakette gilt auch in Tamm.
Was kostet das Fahren ohne Plakette in Asperg?
Wer ohne gültige grüne Plakette in der Umweltzone Asperg fährt, muss wie in Stuttgart mit 100 € Bußgeld rechnen.
Gilt die Umweltzone auch in den Nachbarorten von Asperg?
Ja, die Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung umfasst unter anderem auch Tamm, Möglingen, Markgröningen, Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen.
Grüne Plakette für Asperg bestellen
Eine Plakette für Asperg, Tamm und alle anderen deutschen Umweltzonen.
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*Ausgenommen sind u. a. Motorräder sowie bestimmte Sonder- und Oldtimerfahrzeuge (Anhang 3 der 35. BImSchV).