Umweltzone Tamm –
ohne grüne Plakette 100 € Bußgeld.
Die Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung schließt Tamm mit ein und gilt in dieser Form seit 2013: ohne grüne Plakette keine Einfahrt.
Eine Plakette für Tamm und alle anderen deutschen Umweltzonen.
Erforderliche Plakette
Grün (Schadstoffgruppe 4)
Bußgeld ohne Plakette
100 €
Gemeinsame Zone
Ludwigsburg und Umgebung
Bundesland
Was Autofahrer in Tamm wissen sollten
Das Bußgeld für Fahrten ohne grüne Plakette liegt in Tamm bei 100 € – genau wie in Asperg.
Die Plakettenpflicht endet nicht an der Stadtgrenze von Tamm: Dieselbe Zone gilt auch in Asperg (ca. 2 km), Markgröningen (ca. 3 km), Bietigheim-Bissingen (ca. 4 km), Möglingen (ca. 4 km) sowie in weiteren Nachbarorten.
Wer weiterfährt, trifft auf die Umweltzonen in Stuttgart (ca. 17 km), Pforzheim (ca. 31 km) und Darmstadt (ca. 111 km).
Auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung brauchen in Asperg eine Plakette.
Wichtige Hinweise
- Nur grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4) erlaubt
- Gültig für alle Fahrzeugtypen*
- 24/7 Kontrollen durch die Polizei
- 100 € Bußgeld bei Verstoß
Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung
Diese Orte gehören zur selben Umweltzone wie Tamm:
Weitere Umweltzonen in der Nähe von Tamm
Einfahrt nur mit grüner Plakette · Entfernung per Luftlinie ab Tamm
Häufige Fragen zu Tamm
Welche Umweltplakette brauche ich für Tamm – und gilt sie auch in Asperg?
In der Umweltzone Tamm dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) fahren – dieselbe Plakette gilt auch in Asperg.
Wie hoch ist das Bußgeld in der Umweltzone Tamm?
Wer ohne gültige grüne Plakette in der Umweltzone Tamm fährt, muss wie in Stuttgart mit 100 € Bußgeld rechnen.
Gilt die Umweltzone auch in den Nachbarorten von Tamm?
Ja, die Umweltzone Ludwigsburg und Umgebung umfasst unter anderem auch Asperg, Markgröningen, Bietigheim-Bissingen, Möglingen und Freiberg am Neckar.
Grüne Plakette für Tamm bestellen
Eine Plakette für Tamm, Asperg und alle anderen deutschen Umweltzonen.
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*Ausgenommen sind u. a. Motorräder sowie bestimmte Sonder- und Oldtimerfahrzeuge (Anhang 3 der 35. BImSchV).